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Verkaufs - und Lieferbedingungen (AGB) Smart Light Solutions GmbH

1. Allgemeines 

a) Unsere nachstehend abgedruckten Verkaufs-und Lieferbedingungen gelten, sofern sie nicht ausdrücklich und mit unserer schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden, für alle unsere Verkäufe und Geschäfte.

b) Anderslautende allgemeine Einkaufs - und/oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden – auch ohne dass wir diesen ausdrücklich widersprechen – nicht Vertragsbestandteil.

c) Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Teile der Verkaufs - und Lieferbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Teile oder des entsprechenden Verkaufsvertrages selbst zur Folge.

d) Die folgenden Verkaufs - und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §§ 310 Abs. 1, 14 BGB. Dies sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Kunde bestätigt mit seiner Anfrage, dass er zum genannten Personenkreis gehört.

e) Bei Aufträgen in Verbindung mit einem Dritten, insbesondere Herstellern, sind dessen Liefer- und Gewährleistungsbedingungen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

2. Angebote

a) Unsere Angebote, Preislisten, Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten und Gewichts- und Maßangaben sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. An mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind wir nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gebunden.

b) Zum Zeitpunkt der Lieferung eingetretene Listenpreiserhöhungen unsererseits sowie eingetretene Erhöhungen von Zöllen, Steuern, Frachten und sonstigen auf der Ware lastenden Abgaben gelten als vereinbart.

c) Wird eine bei uns eingegangene Bestellung nicht innerhalb eines Monats nach ihrem Eingang von uns schriftlich bestätigt, so ist der Kunden zur Rücknahme der Bestellung berechtigt, ohne dass er hieraus irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen kann.

d) Das Urheberrecht an sämtlichen Bildmaterial, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen und Abbildungen liegt beim Smart Light Solution GmbH.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Veröffentlichung und/ oder Vervielfältigung ausdrücklich durch den Smart Light Solution GmbH genehmigt werden muss.

e) Technische Anforderungen, die von den durch den Smart Light Solution GmbH zu liefernden Waren im Zusammenhang mit der beim Kunden vorhandenen Infrastruktur, Geräte und/oder andere Einrichtungen erfüllen müssen, müssen vom Kunden vorab genau spezifiziert beim Smart Light Solution GmbH gemeldet werden. Gleiches gilt, wenn im Fall fortlaufender Lieferungen zwischenzeitlich eine Änderung an der beim Kunden vorhandenen Infrastruktur, den Geräten und/ oder Einrichtungen vorgenommen wird, wodurch eine Änderung an den technischen Anforderungen notwendig wird. Eventuelle Anpassungen der vom Smart Light Solution GmbH gelieferten oder noch zu liefernden Waren werden vollumfänglich vom Kunden getragen.

f) Alle Waren, die durch oder im Auftrag des Kunden an der Smart Light Solution GmbH übergeben wurden und der Smart Light Solution GmbH über die ursprünglich vereinbarten Mengen und/oder Sorten des zu vereinbarten Materials hinaus geliefert und/oder angebracht oder über die ursprünglich vereinbarten Arbeiten hinaus geleistet hat, werden als Mehrarbeit in Rechnung gestellt.

 

 

3. Lieferfristen

a) Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit. Bei Überschreitung der Abruffrist oder Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist vom Vertrage bzw. von dem noch nicht abgewickelten Teil des Vertrages zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder unsere Rechte auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung geltend zu machen.

b) Alle nicht von uns zu vertretenden Einwirkungen (Force Majeure), z.B. höhere Gewalt, ferner Aus - und Einfuhrverbote, Beschlag - und Wegnahme, Kriegsereignisse, Transportschwierigkeiten, Streiks und Aussperrungen, Rohstoff -und Energiemangel, Maschinenausfälle, usw. auch bei unseren Vorlieferanten sowie nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung durch unsere Vor-oder Zulieferanten entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht.

c) Die im vorangegangenen Absatz erwähnten Ereignisse berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben oder vom Vertrage nach unserem Ermessen ganz oder teilweise zurückzutreten. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Nachlieferungen sind ausgeschlossen.

d) Der Kunden ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, wenn eine vorübergehen de Störung der Liefermöglichkeiten nicht innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Eintritt der Störung behoben werden kann. Die Rücktrittserklärung des Kunden muss schriftlich erfolgen. 

 

4. Gefahrübergang und Versand

a) Der Versand der Ware erfolgt DDU jeweils zu aktuell geltenden Incoterms, sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart. 

b) Der Kunden hat den Empfang der Ware bei Anlieferung ausdrücklich schriftlich zu bestätigen. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind sofort beim Empfang der Ware unter

Geltendmachung der Ansprüche vom Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Der Käufer darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen

unerheblicher Mängel nicht verweigern.

 

5. Mängel

a) Mängel der von uns gelieferten Waren müssen sofort und unverzüglich schriftlich gerügt werden. Die Ware gilt als genehmigt, sofern eine schriftliche Mängelrüge nicht spätestens nach 5 Tagen, gerechnet ab Ankunft der Ware am Bestimmungsort, bei uns eingegangen ist. Bei handelsüblichen Qualitätsabweichungen ist eine Mängelrüge ausgeschlossen.

b) Wird die Ware vom Empfänger unbeanstandet angenommen, so wird eine nachträglich erhobene Mängelrüge als verspätet zurückgewiesen, es sei denn, dass verdeckte Mängel vorliegen, die selbst bei sorgfältiger Prüfung nicht sogleich feststellbar waren.

c) Wir haften nicht dafür, dass die gelieferten Waren für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind.

d) Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Bestellers:

e) Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine neue Lieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir hierbei nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuchs eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

f) Der Kunden kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu. 

g) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Kunden hat in jedem Falle zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

h) Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. 

i) Im Falle einer Rückabwicklung des Vertrages ist der Kunden verpflichtet, uns diese vor Rückgabe der Ware anzuzeigen, damit wir den entsprechenden Vorgang autorisieren und ihm eine RMA-Nummer zuteilen können. Dieses Vorgehen dient ausschließlich der internen Bearbeitung und beeinflusst oder beschränkt nicht die Begründetheit der Rechte des Kunden.

 

6. Pflichtverletzung

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung durch uns Folgendes:

a) Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.

b) Schadenersatz kann der Kunden nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadenersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i.V.m. § 282 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i.V.m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadenersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

c) Ist der Kunde für Umstände, die ihm zum Rücktritt berechtigen würden, alleine oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

 

7. Zahlungsbedingungen

a) Die Zahlung hat – sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden – spätestens am 10. Tage, gerechnet ab Rechnungsdatum, netto und ohne jeden Abzug zu erfolgen.

b) Zahlungen werden von uns nur dann akzeptiert, wenn sie im Wege der Überweisung, Lastschrift oder Vorkasse vorgenommen werden.

c) Eine Zahlung gilt in dem Zeitpunkt als erfolgt, an dem wir über den Geldbetrag verfügen können.

d) Werden unsere Zahlungsfristen nicht eingehalten, kommt der Kunden sofort in Verzug. In diesem Falle dürfen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% oder, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt, in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen.

e) Der Kunden ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen gleich welcher Art an uns, Zahlungen zurückzustellen oder aufzurechnen. Im Falle der Aufrechnung gilt es nicht für rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen.

f) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von einer Woche nach ihrem Zugang schriftlich geltend zu machen. Ein Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche bleiben bei begründeter Einwendung auch nach Fristablauf unberührt.

 

 

 

8. Zahlungsverzug

a) Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuachten sind, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ebenso können wir Sicherheitsleistung oder Zahlung vor Auslieferung des Auftrages verlangen, wenn sich Änderungen in der Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kundens durch Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, Überschreiten

einer bestimmten Kredithöhe oder durch Eingang ungünstiger Auskünfte ergeben haben. In allen diesen Fällen sind wir auch berechtigt, von noch laufenden Verpflichtungen zurückzutreten

oder diese bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen zurückzustellen.

b) Ist der Kunde mit zumindest einer Zahlung einer bereits fälligen Rechnung trotz 2. Mahnung in Verzug, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von gewährten Zahlungszielen.

 

9. Haftungsbegrenzung

a) Unsere Haftung für die Verletzung nicht wesentlicher Pflichten, die durch leicht fahrlässiges Verhalten eingetreten sind, schließen wir aus. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit. Unsere Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten, die durch leicht fahrlässiges Verhalten eingetreten sind, ist auf die bei dem entsprechenden Vertrag typischerweise vorhersehbare Schäden beschränkt. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist.

b) Unsere Haftung für Schäden, die dem Kunden durch unseren Verzug entstanden sind, beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Keinesfalls haften wir jedoch für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

c) Unsere Haftung für Ansprüche, die dritte Parteien gegen den Kunden geltend machen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Ansprüche auf Patent -, Marken- oder Urheberrechtsverletzungen oder auf Produkthaftung beruhen.

d) In den Fällen des Punkt 9 c) Satz 2 dieser Verkaufs - und Lieferbedingungen hat uns der Kunden unverzüglich und umfassend über solche Ansprüche zu informieren und uns das Recht einzuräumen, verbindliche Vorgaben bzgl. der Abwehr dieser Ansprüche zu machen. Keinesfalls ist der Kunden berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche oder Vereinbarungen abzuschließen sowie sonstige Entscheidungen oder rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, die zu einer Anerkennung einer Rechtspflicht gegenüber einem Dritten führen können.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Die Waren werden unter einem erweiterten Eigentumsvorbehalt verkauft. Daher bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Bezahlung sämtlicher uns jetzt oder zukünftig zustehender Forderungen aus allen Geschäften mit dem Kunden und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent und einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) die gelieferten Waren unser Eigentum.

b) Mit dem Eigentumsvorbehalt werden auch solche Verbindlichkeiten besichert, die durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.

c) Im Falle einer Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren wird schon jetzt vereinbart, dass die Ware in jeder Fertigungsstufe unser Eigentum bleibt. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei einer Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt nicht für die Fälle des § 947 Abs. 2 BGB. Sollten wir durch den Einbau oder die Verarbeitung der gelieferten Sache das Eigentumsrecht an den Abnehmer verlieren, wird vereinbart, dass der Abnehmer die neu hergestellte Sache an uns zur Sicherheit übereignet und seine Ansprüche Dritten gegenüber, die ihm aufgrund der Verarbeitung der Sache entstanden sind, an uns abtritt. 

Ferner wird für den Fall des Insolvenzantrages des Kunden ein Rücktrittsrecht für Smart Light Solutions GmbH vereinbart. Im Falle des Insolvenzantrages gilt die Genehmigung zur Verarbeitung bzw. zum Einbau der gelieferten Ware als widerrufen.

d) Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so sind wir Miteigentümer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes.

e) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware und die Bestände, mit denen sie vermischt oder die Gegenstände, mit denen sie verbunden wurde, sowie die gegebenenfalls aus ihr hergestellten neuen Sachen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren.

f) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zu veräußern, muss jedoch den Eigentumsvorbehalt in dem von uns gezogenen Umfang weitergeben. Erfolgt die Weiterveräußerung im Zusammenhang mit anderer Produktion, so ist unsere Ware oder das damit hergestellte Erzeugnis deutlich zu bezeichnen und als gesonderte Rechnungsposten aufzuführen.

g) Der Kunde tritt uns bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten zur Sicherung aller unserer Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung ab.

h) Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen wie er seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt und/oder kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen solange der Kunde zur Einziehung berechtigt ist. Der Kunde kann über derartige Forderungen nicht durch Abtretung verfügen. Die uns aus der Abtretung zustehenden Erlöse sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten.

i) Auf unser Verlangen hat der Kunde seine Abnehmer von der Abtretung der Kaufpreisforderung zu unterrichten und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zuerteilen und Unterlagen auszuhändigen, damit wir eine Offenlegung der Abtretung und/oder eine Einziehung der uns abgetretenen Forderungen selbst vornehmen können.

j) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Gesamtforderungen gegen den Kunden insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl verpflichtet, Sicherheiten freizugeben.

k) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, der mit ihr vermischten Bestände, verbundenen Gegenstände oder hergestellten neuen Sachen ist dem Kunden untersagt. Von Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich unterrichten.

l) Die Rücknahme unserer Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist Hamburg.

 

12. Datenschutz

a) Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird darauf hingewiesen, dass die Im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden.

b) Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. 

 

13. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei uns gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

 

14.Gerichtsstand

a) Gerichtsstand für alle bereits entstandenen oder künftigen Streitigkeiten (auch für Klagen im Wechsel - und Scheckprozess) aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ist, sofern nicht im Einzelfall eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen wird, Hamburg. Smart Light Solutions GmbH ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

b) Auf Verträge mit ausländischen Kunden ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sog. CISG) anzuwenden.

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